Spenden und Bußgeld

Die aktiven Mitglieder von Parasitus Ex. e. V. arbeiten ausschließlich ehrenamtlich. Alle Zuwendungen und Spenden kommen allein unserer Arbeit zugute.

Parasitus Ex. e. V. ist als gemeinnützig anerkannt, deshalb können Sie Ihre Spende an uns steuermindernd geltend machen. Bitte vermerken Sie auf Ihrer Überweisung das Stichwort “Spende” sowie Ihre komplette Anschrift. Wir senden Ihnen umgehend eine Spendenbescheinigung zu. Bei Spenden bis zu einer Höhe von 200 Euro genügt der Buchungsbeleg zur Vorlage beim Finanzamt.

Zur Anordnung von Geldauflagen kann ein Richter z.B. in einem Strafverfahren kommen, wenn eine Strafsache wegen geringer Schuld eingestellt wird; diese Einstellung kann gemäß § 153a Strafprozessordnung von der Zahlung einer Geldleistung an eine gemeinnützige Einrichtung abhängig gemacht werden. In der Entscheidung, welcher Einrichtung die Geldsumme zugute kommt, ist der Richter völlig frei und unabhängig.

Für diese und viele weitere Aufgaben benötigen wir Ihre Unterstützung!
Berücksichtigen Sie Parasitus Ex e.V. bei Ihrer Bußgeldzuweisung!

Denn Ihre Zuweisung hilft uns Helfen – und das Tag für Tag.

Selbstverständlich wird Ihre Zuweisung umgehend und korrekt bearbeitet. So wird besonders darauf geachtet, dass für Bußgeldzuweisungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.

Helfen Sie Parasitus Ex e.V. mit Ihrer Bußgeldzuweisung!

Spenden erbitten wir auf das folgende Konto:

Parasitus Ex e.V.
VR-Bank Rhein-Sieg eG
BIC: GENODED1RST
IBAN: DE37 3706 9520 0503 1960 18  

Schon im Voraus ein herzliches Dankeschön!